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Cybersecurity im Finanzsektor – DORA im Unternehmen praktisch umsetzen

Guido Hansch erläutert mit Michael Sauermann und Christian Nern im unternehmensjurist, wie die DORA-Verordnung sicherstellen soll, dass Finanzinstitute und ihre IT-Dienstleister gegen gefährliche Cyberangriffe gewappnet sind, und gibt einen Praxisleitfaden für die hohen Anforderungen.

Guido Hansch, LL.M. (Glasgow)

12.1.2025

Aus dem Inhalt:

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) stellt einen Meilenstein in der Regulierung des europäischen Finanzsektors dar. Die EU-Verordnung, die ab dem 17. Januar 2025 anwendbar sein wird, zielt darauf ab, die digitale operationale Resilienz des gesamten europäischen Finanzsektors zu stärken. Die Digitalisierung hat den Finanzsektor revolutioniert, bringt jedoch auch erhebliche Risiken mit sich. Cyberangriffe, Systemausfälle und Abhängigkeiten von Drittanbietern können gravierende Auswirkungen auf Unternehmen und Kundschaft haben. Die DORA-Verordnung soll sicherstellen, dass Finanzinstitute und ihre IT-Dienstleister in der Lage sind, operative Belastungen und Bedrohungen effizient zu bewältigen.

Guido Hansch, LL.M. (Glasgow)

Leiter Recht / Head of Legal

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