Aktuell gibt es mehrere politische Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene, um infrastrukturelle und inhaltliche Aspekte des Internets stärker zu kontrollieren und zu regulieren. Viele der aktuellen politischen Entwicklungen haben das Potential, Veränderungen im Nutzungsverhalten und der Freiheit des Netzes herbeizuführen. Trotzdem sind sie in der Breite der Gesellschaft kaum bekannt.
Dieser Artikel soll eine punktuelle Einführung in vier wichtige Themen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung des Netzes geben und Absprungpunkte zu weitergehenden Quellen bieten.
- Das Leistungsschutzrecht/EU-Urheberrecht
- Netzwerk-Durchsetzungsgesetz & Plattformregulierung
- EU-Uploadfilter
- Netzneutralität
Leistungsschutzrecht und EU-Urheberrecht
Das Leistungsschutzrecht ist mit der Intention erdacht worden, die Verlage vor der Verbreitung der Inhalte durch Plattformen und Dienste wie Google News zu ’schützen‘, daher auch die informelle Bezeichnung als Lex Google. Die Verlage fühlten sich durch das Nachrichtenportal vom Leser abgeschnitten, der sich aus ihrer Sicht hauptsächlich auf Headline-Ebene im vorgelagerten Portal und nicht mehr auf ihren Seiten bewegen und somit auch keine Werbeeinnahmen einbringen. Da die Headlines und Kurzzusammenfassungen der Artikel ihre Leistung darstellen, wurde der Schutz eben dieser von den Verlagen vorangetrieben und letztendlich verankert. Damit wurde die Verbreitung der Artikel unterbunden, beziehungsweise die Grundlage für Lizenzgebühren gelegt. Was in der Folge des in 2013 in Kraft getretenen Gesetzes passierte, war, dass der Traffic auf den Verlagsseiten unmittelbar zurückging, als Google entsprechend der Novelle des Leistungsschutzrechtes die Verlinkung der Artikel einstellte. Die Verlage sahen sich damit konfrontiert, dass ihre Reichweite rapide abnahm und sie Google auf Einzelbasis die Genehmigung erteilten, ihre Artikel zu verlinken – dies berührt jedoch nicht das neu geschaffene Gesetz, welches weiter für alle anderen Bestand hat. Die Aktualität des Themas ergibt sich daraus, dass die EU-Kommission genau dieses Leistungsschutzrecht auf Basis der EU-Urheberrechtsrichtlinie möglicherweise auf die europäische Ebene heben wird und diese damit verbindlich für alle Mitgliedsstaaten wird.
Implikationen:
- Konkret bedeutet dies, dass Verlinkungen mit Textanrissen oder Titeln für alle anderen Webseiten weiterhin unter das Leistungsschutzrecht fallen. Nur einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte sind ausgenommen, wobei die Definition bis heute unklar ist.
- Die EU sieht in dem Gesetz ein erfolgreiches Vorbild für EU-weite Gesetzgebung, auch wenn das Gesetz in Deutschland selbst kontrovers diskutiert wird.
- Das Leistungsschutzrecht bringt eine vollständig geänderte Situation in Bezug auf Links mit sich: Links auf Zielseiten sind rechtlich stark eingeschränkt. Zum Beispiel die Verlinkung dieses Artikels unter „Ein Überblick aktuell relevanter netzpolitischer Themen. Die wichtigsten Neuerungen zu Leistungsschutzrecht, EU Urheberrecht, Plattformregulierung … auf den Punkt gebracht.“ ist möglicherweise problematisch
- Eine Möglichkeit, hier aktiv zu werden, findet ihr hier: https://savethelink.org/
Weiterführende Informationen:
http://leistungsschutzrecht.info/
Netzwerk-Durchsetzungsgesetz & Plattformregulierung
Das Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, wurde Mitte 2017 vom Bundestag mit der Intention, Hate-Speech zu bekämpfen, beschlossen und ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Inhaltlich zielt das Gesetz darauf ab, Plattformbetreiber (z. B. Facebook, Twitter etc.) dazu zu verpflichten, binnen 24 Stunden offensichtlich strafbare Inhalte zu löschen. Um dem Gesetz Nachdruck zu verleihen, sind Verstöße mit möglichen Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro zu ahnden. Mit diesem Vorgehen wird die Rechtsdurchsetzung in die Hände der privaten Plattformbetreiber gelegt. Facebook hat für die Meldung von Inhalten, die die Nutzer als offensichtlich strafbar identifizieren, ein eigenes „NetzDG Reporting Form“ im Hilfebereich bereitgestellt. Dieses Formular geht noch einmal über das normale ‚Melden‘ von Inhalten hinaus.
Implikationen:
- In der Tendenz werden Plattformbetreiber ermutigt, eher mehr als zu wenig zu löschen, da sie ansonsten mit hohen Strafen rechnen müssen.
- Die Einschätzung, was ein wirklich „offensichtlich strafbarer Inhalt“ ist, obliegt in erster Instanz der Einschätzung der Betreiber.
- Es sind bereits nach wenigen Wochen satirische Inhalte und Social Media Accounts gesperrt worden, die fälschlicherweise als offensichtlich strafbar oder Hate Speech eingestuft wurden. https://www.heise.de/newsticker/meldung/NetzDG-Beitraege-der-bekannten-Street-Art-Kuenstlerin-Barbara-geloescht-3940941.html
- Das NetzDG legt eine gewisse Grundlage für die Durchsetzung von Zensur im Internet
- Deutschland scheint bereits jetzt mit dem NetzDG eine Vorbildfunktion einzunehmen, so dass es in ähnlicher Form in anderen Staaten ebenfalls eingeführt wird, um dort rechtswidrige Inhalte im Internet zu zensieren. (https://www.heise.de/tp/features/Russland-kopiert-deutsches-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-3773642.html )
Weiterführende Informationen:
https://netzpolitik.org/2017/bundestag-beschliesst-netzwerkdurchsetzungsgesetz/
Upload-Filter
Upload-Filter sind das nächste politisch angestrebte Instrument bei der Bekämpfung terroristischer Inhalte und in der Folge auch zur Durchsetzung des EU-Urheberrechts. Im Gegensatz zum jetzigen Vorgehen sollen Inhalte vor Veröffentlichung einer automatischen Prüfung unterzogen werden, ob diese Urheberrechte verletzen oder extremistische Inhalte transportieren. Filter in dieser Art sind auf Videoplattformen wie YouTube bereits implementiert. Die hier vorangetriebene EU-Initiative zielt darauf ab, Plattformen generell zur Nutzung von Upload-Filtern zu verpflichten. Zwar erteilte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) den Upload-Filtern eine Absage. Das Thema wird jedoch weiter vom Europarat unter dem jetzigen Vorsitz von Bulgarien diskutiert und proaktiv vorangetrieben . In der Tat wurde nun am 01.03.2018 eine grundlegende Richtungsentscheidung der Europäischen Kommission vorbereitet. Die Kommission spricht eine ‘Empfehlung’ dafür aus, Upload-Filter auf freiwilliger Basis einzuführen. Kleine Diensteanbieter werden ermutigt, sich übergreifend mit anderen bzw. größeren Anbietern zusammenschließen, um diese Aufgabe zu bewältigen. Gleichzeitig sollten Möglichkeiten geschaffen werden, gefilterte Inhalte, die aus Sicht der Nutzer legitim sind, bei den Plattformen über einen neuen Kontaktpunkt zu melden und freischalten zu lassen.
Implikationen:
- Der Vorgang, eine Empfehlung seitens der Europäischen Kommission auszusprechen, ist ein Signal an die Plattformbetreiber, in die Richtung von Uploadfiltern zu arbeiten. Denn eine mögliche Entwicklung nach einer ausgesprochenen Empfehlung ist, dass das Abweichen von der Empfehlung bei einem Vorfall öffentlich gerechtfertigt werden muss.
- Eine einmal geschaffene Infrastruktur für die Filterung von Inhalten kann perspektivisch für das Filtern von Meinungen und Standpunkten genutzt werden. Bei Upload-Filtern handelt es sich um potentielle Werkzeuge zur Zensur.
- Die generelle Überwachung von Kommunikation aller EU-Bürger, die an Plattformen teilnehmen, ist unter Umständen eine grundrechtlich problematische Einschränkung.
- Die genauen Kriterien für eine Filterung liegen bei den Unternehmen und sind nicht transparent.
- Beim automatisierten Filter werden fälschlicherweise legitime Inhalte von Plattformen ausgeschlossen.
- Die Einführung von Upload-Filtern wird gegebenenfalls Plattformen, die heute in einer starken Position sind, die Möglichkeit eröffnen, Filter-Services für andere Plattformen, z. B. als API anzubieten, was ihre Reichweite und ihren Einfluss stark vergrößern wird.
Weiterführende Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1169_de.htm
Empfehlung der EU-Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten
https://netzpolitik.org/2017/urheberrechts-richtlinie-wenig-libe-fuer-uploadfilter-im-eu-parlament/
Netzneutralität
Unter Netzneutralität versteht man die Gleichbehandlung des Datenverkehrs in Kommunikationsnetzen. Beispielsweise verstoßen Mobilfunk- oder Internet-Tarife, die konkrete Dienste bevorzugen oder nicht in das Datenvolumen eines Vertrages einrechnen (zero-rating Dienste), gegen diese Netzneutralität. Diese Bevorzugung einzelner Dienste ermöglicht es Content-Partnern der Netzwerk-Diensteanbieter, ihre Inhalte bevorzugt bei den Endkunden zu platzieren.
Kritische Würdigung:
- Den Kunden wird der Zugriff auf andere Inhalte als die der Partnerunternehmen erschwert, beziehungsweise verteuert, was zu einer Bevorzugung einzelner Inhalte führt. Jeder hat [nur] bevorzugten Zugriff auf den ‚abonnierten‘ Ausschnitt des Internets.
- Technisch gesehen gibt es keinen Grund, das gleiche Datenvolumen, welches in Zero-Rating-Diensten genutzt wird, für alle Dienste anzubieten.
- Die Bevorzugung zahlender Partner-Dienste durch die Provider unterstützt die Monopolisierung bestimmter Bereiche des Internets, z. B. Streaming-Anbieter, und benachteiligt Startups und gemeinnützige Dienste mit weniger Kapital.
Weiterführende Informationen:
https://netzpolitik.org/2017/netzneutralitaet-bundesnetzagentur-untersagt-teile-von-streamon/
https://netzpolitik.org/2017/schwarzer-tag-fuers-internet-usa-demolieren-netzneutralitaet/
Fazit
Es gibt derzeit einige aktive gesetzgeberische Initiativen, die teilweise unbemerkt die Grundlagen für nachhaltige Veränderungen und Kontrolle des Internets legen. Es gilt diese Themen aktiv aufzunehmen mitzugestalten, damit der Charakter des Internets erhalten bleibt bzw. sich zum Positiven verändert. Gleichzeitig gilt es den Problemen, die angesprochen werden, wie z. B. Hate-Speech, auf andere Weise entgegenzutreten um so die Diskussion um die Notwendigkeit von Uploadfiltern zu entkräften. Aktiv gestalten kann jeder über die Information von Freunden und Kollegen über diese Veränderungen und Gesetze, das Engagement über Initiativen wie https://savethelink.org/ oder die Diskussion mit Europa-Politikern (idealerweise nach einer kurzen Vorbereitung der eigenen Position) https://act.openmedia.org/savethelink-call. Informiert bleiben könnt ihr über die folgenden wichtigsten Informationsquellen:
Initiativen:
- https://savethelink.org/
Podcasts:
- https://logbuch-netzpolitik.de/
- https://www.kuechenstud.io/lagedernationjul
Organistaionen:
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von Kai Herings
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Blog-Autor*in
Kai Herings
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